Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung

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Thema: Besondere Ausgleichsregelung 2025

Stand:

Primäre Quelle: https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten

Kurze Info

Unternehmen müssen eine Strom-Abnahmestelle mit über 1 GWh Verbraucher haben und einer antragsberechtigten Branche angehören.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Welche Branchen sind antragsberechtigt?: Es sind stromkosten- oder handelsintensive Branchen gemäß der EnFG-Liste antragsberechtigt.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Welche Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

Unternehmen müssen eine Strom-Abnahmestelle mit über 1 GWh Verbraucher haben und einer antragsberechtigten Branche angehören.

Welche Branchen sind antragsberechtigt?

Es sind stromkosten- oder handelsintensive Branchen gemäß der EnFG-Liste antragsberechtigt.

Quellen

  1. https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten

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