Definition: Besondere Ausgleichsregelung 2025

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Thema: Besondere Ausgleichsregelung 2025

Stand:

Primäre Quelle: https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten

Kurze Info

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einer stromkosten- oder handelsintensiven Branche der EnFG-Liste angehören.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Welche Umlagen werden begrenzt?: Begrenzt werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.
  • Ab welcher Verbrauchsmenge greift die Regelung?: Die Regelung greift ab mindestens einer Strom-Abnahmestelle mit einem Verbrauch von über 1 GWh pro Jahr.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einer stromkosten- oder handelsintensiven Branche der EnFG-Liste angehören.

Welche Umlagen werden begrenzt?

Begrenzt werden die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage.

Ab welcher Verbrauchsmenge greift die Regelung?

Die Regelung greift ab mindestens einer Strom-Abnahmestelle mit einem Verbrauch von über 1 GWh pro Jahr.

Quellen

  1. https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten

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