Besondere Ausgleichsregelung

Definition

Was ist es: Die Besondere Ausgleichsregelung ist ein Instrument zur Entlastung stromkostenintensiver Unternehmen von bestimmten staatlich veranlassten Strompreisbestandteilen. Sie dient dazu, die finanzielle Belastung durch Abgaben und Umlagen für Betriebe mit hohem Energiebedarf zu reduzieren.

Wofür wird es verwendet: Die Regelung wird genutzt, um die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage für antragsberechtigte Unternehmen auf 15 bis 25 Prozent zu begrenzen. Dies sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Branchen.

Abdeckung

  • Attribute: 6
  • Synonyme: 1
  • Verwandte Entitäten: 4
  • Quellen: 1

Identität

Entitäts-ID
https://llms.bfe-institut.com/de/besondere-ausgleichsregelung-2025/facts/#entity
Entitätstyp
DefinedTerm
Kanonischer Name
Besondere Ausgleichsregelung
Sprache
de
Thema
Besondere Ausgleichsregelung 2025

Attribute

Key Facts
Unternehmen müssen den Antrag für die Besondere Ausgleichsregelung für das Folgejahr bis spätestens 30. Juni beim BAFA stellen. [1]
Key Facts
Voraussetzung für die Besondere Ausgleichsregelung ist mindestens eine Strom-Abnahmestelle mit einem Verbrauch von über 1 GWh pro Jahr. [1]
Key Facts
Die Besondere Ausgleichsregelung begrenzt die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage für Strommengen ab 1 GWh pro Jahr. [1]
Key Facts
Antragsberechtigte Unternehmen müssen einer stromkosten- oder handelsintensiven Branche gemäß der EnFG-Liste angehören. [1]
Key Facts
Seit 2023 müssen Unternehmen für die Umlagenbegrenzung die grüne Konditionalität erfüllen, etwa durch Investitionen in Effizienzmaßnahmen. [1]
Requirement
Die grüne Konditionalität kann auch durch die Deckung von 30 Prozent des Stromverbrauchs durch ungeförderten Erneuerbare-Energien-Strom erfüllt werden. [1]

Synonyme & Alternativnamen

  • BesAR

Verwandte Entitäten

  • Antragsbehörde:
  • Gesetzliche Grundlage:
  • Begrenzte Umlage:
  • Begrenzte Umlage:

Herkunft

Quellen

  1. https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten (Besondere Ausgleichsregelung)

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