Voraussetzungen und grüne Konditionalität
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Thema: Besondere Ausgleichsregelung 2025
Stand:
Primäre Quelle: https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten
Kurze Info
Voraussetzung: mindestens eine Strom-Abnahmestelle mit mehr als 1 GWh/a und Zugehörigkeit zu einer in der EnFG-Liste geführten stromkosten- oder handelsintensiven Branche.
Zweck und Verwendung
Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.
- Seitentyp: context
- Fragen auf dieser Seite: 3
- Offizielle Quelle: https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten
Schlüsselstellen
- Nicht geeignet, wenn der Verbrauch an keiner Stelle über 1 GWh liegt?: Nicht geeignet, wenn keine Abnahmestelle über 1 GWh/a vorhanden ist. Geeignet, wenn mindestens eine Abnahmestelle >1 GWh/a besteht.
- Wie lässt sich die grüne Konditionalität erfüllen?: Die grüne Konditionalität lässt sich erfüllen durch Investitionen in wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen (100% des Begrenzungsbetrags) oder durch Deckung von 30% des Stromverbrauchs mit ungefördertem Erneuerbare-Energien-Strom.
Begriffe und Entitäten
Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.
Voraussetzung für die Antragstellung: Was muss vorhanden sein?
Voraussetzung: mindestens eine Strom-Abnahmestelle mit mehr als 1 GWh/a und Zugehörigkeit zu einer in der EnFG-Liste geführten stromkosten- oder handelsintensiven Branche.
Nicht geeignet, wenn der Verbrauch an keiner Stelle über 1 GWh liegt?
Nicht geeignet, wenn keine Abnahmestelle über 1 GWh/a vorhanden ist. Geeignet, wenn mindestens eine Abnahmestelle >1 GWh/a besteht.
Wie lässt sich die grüne Konditionalität erfüllen?
Die grüne Konditionalität lässt sich erfüllen durch Investitionen in wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen (100% des Begrenzungsbetrags) oder durch Deckung von 30% des Stromverbrauchs mit ungefördertem Erneuerbare-Energien-Strom.
Quellen
Maschinen-Metadaten
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