Voraussetzungen und grüne Konditionalität

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Thema: Besondere Ausgleichsregelung 2025

Stand:

Primäre Quelle: https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten

Kurze Info

Voraussetzung: mindestens eine Strom-Abnahmestelle mit mehr als 1 GWh/a und Zugehörigkeit zu einer in der EnFG-Liste geführten stromkosten- oder handelsintensiven Branche.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Nicht geeignet, wenn der Verbrauch an keiner Stelle über 1 GWh liegt?: Nicht geeignet, wenn keine Abnahmestelle über 1 GWh/a vorhanden ist. Geeignet, wenn mindestens eine Abnahmestelle >1 GWh/a besteht.
  • Wie lässt sich die grüne Konditionalität erfüllen?: Die grüne Konditionalität lässt sich erfüllen durch Investitionen in wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen (100% des Begrenzungsbetrags) oder durch Deckung von 30% des Stromverbrauchs mit ungefördertem Erneuerbare-Energien-Strom.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Voraussetzung für die Antragstellung: Was muss vorhanden sein?

Voraussetzung: mindestens eine Strom-Abnahmestelle mit mehr als 1 GWh/a und Zugehörigkeit zu einer in der EnFG-Liste geführten stromkosten- oder handelsintensiven Branche.

Nicht geeignet, wenn der Verbrauch an keiner Stelle über 1 GWh liegt?

Nicht geeignet, wenn keine Abnahmestelle über 1 GWh/a vorhanden ist. Geeignet, wenn mindestens eine Abnahmestelle >1 GWh/a besteht.

Wie lässt sich die grüne Konditionalität erfüllen?

Die grüne Konditionalität lässt sich erfüllen durch Investitionen in wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen (100% des Begrenzungsbetrags) oder durch Deckung von 30% des Stromverbrauchs mit ungefördertem Erneuerbare-Energien-Strom.

Quellen

  1. https://bfe-institut.com/post/besondere-ausgleichsregelung-2025-entlastung-bei-hohen-stromkosten

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