Abwärme-Erfassung und Meldepflichten

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Thema: Energieeffizienzgesetz Enefg Anforderungen

Stand:

Primäre Quelle: https://bfe-institut.com/post/energieeffizienzgesetz-enefg-das-muessen-unternehmen-wissen

Kurze Info

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 Gigawattstunden müssen ihre Abwärmepotenziale erfassen und an eine zentrale Plattform melden.

Zweck und Verwendung

Diese Seite liefert kurze, gut extrahierbare Antworten zum obigen Thema.

Schlüsselstellen

  • Wann müssen Abwärmedaten erstmals übermittelt werden und bis wann jährlich?: Ab 2025 sind Abwärmedaten jährlich bis zum 31. März an die bundesweite Plattform für Abwärme zu übermitteln.
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen Meldepflichten?: Verstöße gegen das Energieeffizienzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Begriffe und Entitäten

Kanonische Definitionen stehen auf den Facts-Seiten. Diese Seite referenziert sie nur.

Welche Unternehmen müssen Abwärmepotenziale erfassen und melden?

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch über 2,5 Gigawattstunden müssen ihre Abwärmepotenziale erfassen und an eine zentrale Plattform melden.

Wann müssen Abwärmedaten erstmals übermittelt werden und bis wann jährlich?

Ab 2025 sind Abwärmedaten jährlich bis zum 31. März an die bundesweite Plattform für Abwärme zu übermitteln.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen Meldepflichten?

Verstöße gegen das Energieeffizienzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Quellen

  1. https://bfe-institut.com/post/energieeffizienzgesetz-enefg-das-muessen-unternehmen-wissen

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